Was tun wir?
In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen gemäss Statuten vom 1. Juli 2013 folgende Aufgaben:
- Aufnahme ins Gemeinde- und Erteilung des Ehrenbürgerrechts;
«Die Erteilung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist noch heute die wohl vornehmste Aufgabe jeder Bürgergemeinde» - Verwaltung, Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des beweglichen und des unbeweglichen Eigentums der Bürgergemeinde;
- Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Politischen Gemeinde;
- Beschlussfassung über Auflösung oder Zusammenschluss mit der Politischen Gemeinde.