Was tun wir?

In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen gemäss Statuten vom 1. Juli 2013 folgende Aufgaben:

  1. Aufnahme ins Gemeinde- und Erteilung des Ehrenbürgerrechts;
    «Die Erteilung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist noch heute die wohl vornehmste Aufgabe jeder Bürgergemeinde»
  2. Verwaltung, Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des beweglichen und des unbeweglichen Eigentums der Bürgergemeinde;
  3. Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Politischen Gemeinde;
  4. Beschlussfassung über Auflösung oder Zusammenschluss mit der Politischen Gemeinde.