Bürger/-in werden

Das Aroser Bürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Arosa erteilt oder zugesichert werden.

Für Schweizerinnen und Schweizer beträgt die Mindestwohnsitzdauer in der Gemeinde Arosa 3 Jahre, wovon zwei unmittelbar vor der Gesuchseinreichung. Die geforderten Voraussetzungen gemäss kantonaler Gesetzgebung müssen erfüllt sein. Das Gesuchsformular kann bei der Bürgergemeinde Arosa, Ressort Einbürgerungen, bezogen werden.

Schweizerinnen oder Schweizer, welche das Kantonsbürgerrecht bereits besitzen, also schon Bündner-Bürger sind, können sich auch in Arosa einbürgern lassen. Die Mindestwohnsitzdauer in der Gemeinde Arosa beträgt 3 Jahre, wovon zwei unmittelbar vor der Gesuchseinreichung. Ein entsprechendes Gesuch kann bei der Bürgergemeinde Arosa, Ressort Einbürgerungen, verlangt werden.

Gesuchsformular für Schweizerinnen und Schweizer

Für Ausländerinnen und Ausländer beträgt die Mindestwohnsitzdauer in der Gemeinde Arosa 5 Jahre, wovon zwei Jahre unmittelbar vor der Gesuchseinreichung. Die Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss der eidgenössischen und kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung müssen erfüllt sein.

Kantonale Informationen zum Bürgerrecht

Formulare online herunterladen

Gesuchsformulare und Beiblätter in Papierform
können beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden, Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Telefon 081/ 257 26 32, bezogen werden.