Fragen und Antworten zur Einbürgerung

Der Bürgerrat lädt die gesuchstellende Person zu einem Gespräch ein, in welchem insbesondere die Integration und Vertrautheit gemäss Art. 6 der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV) geprüft wird. Über das Gespräch wird Protokoll zuhanden der Einbürgerungsunterlagen geführt.

Ausländerinnen und Ausländer können das zwingend notwendige Wissen aus folgenden Unterlagen entnehmen: