Geschichte

Die Verhandlungen über die im Jahre 1851 erfolgte Trennung der Nachbarschaft Arosa von der Muttergemeinde Davos brachte Probleme in Bezug auf die Regelung des Bürger- und Armenrechts. Schliesslich einigte man sich dahin, dass die sechs zum Zeitpunkt der Trennung in Arosa beheimateten Familien Mettier, Jenny, Marugg, Hold, Meng und Brunold sowohl das Aroser als auch das Davoser Bürgerrecht beanspruchen können. Die von 1851 an neu in die Bürgergemeinde Arosa aufgenommenen Personen hingegen genossen und geniessen seither nur das Aroser Bürgerrecht.

Während der ersten Jahre des Bestehens der Bürgergemeinde Arosa herrschte eine lockere Organisation. Der erste beurkundete Bürgermeister trat erst 1886 sein Amt an. Nach den einschlägigen Vorschriften im kantonalen Gemeindegesetz hat die Bürgergemeinde über Einbürgerungen zu befinden und kann das ihr gehörende Land verwalten. Als Besitzerin der Aroser Alpen und des Aroser Waldes ist die Bürgergemeinde damit auch die grösste Grundeigentümerin innerhalb der politischen Gemeinde Arosa.

Am 17. Juni 2012 haben die Stimmberechtigten der acht Gemeinden Arosa, Calfreisen, Castiel, Langwies, Lüen, Molinis, Peist und St. Peter-Pagig der Fusion zur neuen Gemeinde Arosa zugestimmt. Damit wurden auch die Bürgergemeinden der acht Gemeinden fusioniert.

Die Organe der Bürgergemeinde sind die Bürgerversammlung, der Bürgermeister und vier Bürgerräte. Im Jahr 2006 verzeichnete die Bürgergemeinde Arosa 265 in Arosa ansässige Bürger, aufgrund der Fusion im Jahr 2012 hat sich diese Zahl auf 590 erhöht.

Die Bürgergemeinde verkörpert einen starken Föderalismus. Sie ist lokal verankert und damit nahe an der Lebenswirklichkeit der Menschen. Besondere Leistungen erbringt die Bürgergemeinde in den Bereichen Bodenpolitik, Alpwirtschaft sowie für Gewerbe und Tourismus. Es braucht die Bürgergemeinde und eine gute Zusammenarbeit mit der Politischen Gemeinde ist unabdingbar.