Was bringt mir das?
Hier handelt es sich um einen staatsrechtlichen Hoheitsakt, durch den die Bürgergemeinde einer Person aufgrund eines Gesuches die Gemeindeangehörigkeit zusichert. Voraussetzung dafür ist ein länger dauernder Wohnsitz in unserer Gemeinde, Anpassung an unsere Lebensverhältnisse, gute Kenntnisse einer Kantonssprache und ein guter Leumund.
Die Einbürgerung ist der Abschluss zu einer vollumfänglichen Integration in der Wohnortsgemeinde. Man kann nun auch am politischen Leben in der politischen Gemeinde sowie in der Bürgergemeinde teilnehmen und sich in Ämter wählen lassen. Ebenfalls kann man sich auch am politischen Geschehen in der Schweiz und im Kanton Graubünden beteiligen. Sicher ist das Reisen mit dem Schweizer-Pass auch eine Erleichterung. In verschiedenen Verwaltungsabläufen ist die Bearbeitung mit weniger Aufwand verbunden.